Für den Unfall gut abgesichert?!

Ein Glück, wenn man sich im Fall eines Unglücks auf die notwenige Unterstützung verlassen kann. Doch wie weit die gesetzliche Unfallversicherung reicht und ab wann eine private Absicherung notwendig ist, wissen leider die wenigsten. Viele scheuen die zusätzlichen Kosten des privaten Schutzes, da sich lediglich eine Minderheit überhaupt mit den verschiedenen Leistungen einer Unfallversicherung auseinandersetzt.

Die gesetzliche Unfallversicherung gilt als Pflichtversicherung und wird hauptsächlich von den Berufsgenossenschaften und Gemeindeverbänden getragen. Je nach Gefahrensituation und Entgelt des Arbeitnehmers wird diese über den Arbeitgeber finanziert. Neben den Arbeitnehmern sind auf diese Weise auch Kinder, Schüler und Studenten versichert. Die private Unfallversicherung hingegen wird von jedem selbst abgeschlossen und finanziert. Jede Person hat hier die Möglichkeit sich für die finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern. Der Versicherungsnehmer kann seinen Leistungsumfang individuell bestimmen und zahlt die Beiträge selbst.

Gerade aber im Hinblick auf den Leistungsumfang gibt es deutliche Unterschiede. Während die gesetzliche Unfallversicherung in der Regel nur während der Arbeit oder auf dem Weg dorthin Versicherungsschutz bietet, spielen Ort und Zeit für die private Absicherung keine Rolle. Unfälle bei privaten Aktivitäten sind gesetzlich nicht abgedeckt, beispielsweise in der Freizeit, im Haushalt oder im Ausland. Jedoch ereignen sich ca. 2/3 aller Unfälle genau in diesen Zeiträumen. Ohne privaten Zusatzschutz hat man außerhalb der beruflichen Tätigkeit im Unglücksfall also keinen Leistungsanspruch!

Geht es schließlich um die Auszahlung der Leistungen, sind auf gesetzlicher Ebene zudem größere Barrieren zu überwinden. Erst bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 20% werden hier Leistungen ausbezahlt. Innerhalb einer privaten Unfallversicherung kann bereits ab einem Invaliditätsgrad von 1% mit Leistungen gerechnet werden. Darüber hinaus haben Sie hier u.a. Anspruch auf Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld und Tagegeld bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Sogar die Kosten von Such- und Bergungsaktionen sowie kosmetische Operationen nach einem Unfall können von bei privater Absicherung übernommen werden.

Die gesetzliche Unfallversicherung kann keinesfalls als umfassende Unfallversicherung verstanden werden. Sie stellt eher eine Ausschnittdeckung dar, welche daher kein Ersatz für eine private Versicherung ist! Um Ihnen und Ihrer Familie nach einem Unfall auch ausreichenden finanziellen Schutz gewährleisten zu können, bedarf es einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung.

Gerne informieren wir Sie persönlich zum Thema Unfallversicherung und finden gemeinsam einen auf Sie zugeschnittenen Schutz!


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